Yacht-Haftpflicht / Boots-Haftpflicht

Anders als bei Autos gibt es für Motorboote und Segelboote in Deutschland keine Versicherungspflicht bzw. keine Pflichtversicherung.

Der Abschluss einer Yacht-Haftpflichtversicherung / Boots-Haftpflichtversicherung ist dennoch unerlässlich, denn jeder Wassersportler haftet mit seinem persönlichen Vermögen für Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch eines Sportbootes schuldhaft einem Dritten zufügt. Mit der Yacht-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor unkalkulierbaren Kosten und sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche, ähnlich wie bei einer Rechtsschutzversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung für den Wassersport abzuschließen ist wichtig, da die allgemeine Privathaftpflicht-Versicherung diesen Bereich meist nicht abdeckt.

Eine leistungsstarke Boots-Haftpflichtversicherung ist daher elementar für jeden Bootsbesitzer bzw. Yachtbesitzer.

Weitere mögliche Bezeichnungen der Versicherung: 

  • Bootshaftpflicht
  • Yachthaftpflicht
  • Wassersporthaftpflicht
  • Motoryachthaftpflicht
  • Motorboothaftpflicht
  • Segelboothaftpflicht
  • Sportboothaftpflicht

Versicherbar sind:

Personenschäden - Sachschäden - Vermögensschäden - Mietsachschäden

  • Deckungssumme bis 15 Mio. Euro wählbar
  • Skipper-Haftpflichtversicherung
  • Mitversicherung des verantwortlichen Skippers sowie der Crew
  • Ansprüche der Crew, auch untereinander, sind versicherbar
  • Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern und Wassersportgeräten
  • Gebrauch von einem Beiboot
  • Einschluss von Ihrem nicht versicherungspflichtigen Trailer / Bootstrailer / Bootsanhänger
  • Transportschäden
  • Gewässerschäden
  • Segel-Regatten (Regatta-Risiko)
  • Ausfalldeckung möglich
  • Weltweite Deckung möglich

Umfangreicher Versicherungsschutz zu einer preiswerten Prämie. Die genauen Leistungen & Bedingungen erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Angebot.

Versicherungsbestätigung

Mit Ihrer Police und mit jeder Folgerechnung senden wir Ihnen jährlich eine Versicherungsbestätigung / Blaue Karte zu. Diese Bestätigung ist stets an Bord mitzuführen und auf Verlangen im Hafenbüro, im Verein, bei Segelregatten oder beim Vermieter von Ihrem Winterlager vorzuzeigen.

In einigen Ländern (z. B. Italien oder Kroatien) besteht Haftpflichtversicherungspflicht mit vorgeschriebenen Mindestdeckungen.

Fahrtgebiet: Italien

(Gesetzliche Mindestdeckung in der Haftpflicht)

Gemäß Dekret des italienischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 09.06.2017 wurden ab 11. Juni 2017 die in Artikel 128 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 209 vom 7. September 2005 geregelten Mindestversicherungssummen in folgender Weise erhöht:

  • für Personenschäden 6.070.000,- € und
  • für Sachschäden 1.220.000,- €

Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer mit italienischem Fahrtgebiet evtl. eine Anpassung der Deckungssummen benötigen. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Anpassung für Sie vornehmen zu können.

Im Gegensatz zu Deutschland muss jeder Bootseigner beim Befahren der italienischen Binnen- und Küstengewässer eine Boots-Haftpflichtversicherung nachweisen. Vorgeschrieben ist die Versicherung für alle motorbetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Dann nutzen Sie einfach unsere Angebotsanfrage oder rufen Sie uns gerne an zu einem ersten unverbindlichen Gespräch (Tel: +49 (0)461-4 90 22 60). Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Nobby - Crew