Yacht-Haftpflicht / Boots-Haftpflicht

Anders als bei Autos gibt es für Motorboote und Segelboote in Deutschland keine Versicherungspflicht bzw. keine Pflichtversicherung.

Der Abschluss einer Yacht-Haftpflichtversicherung / Boots-Haftpflichtversicherung ist dennoch unerlässlich, denn jeder Wassersportler haftet mit seinem persönlichen Vermögen für Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch eines Sportbootes schuldhaft einem Dritten zufügt. Mit der Yacht-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor unkalkulierbaren Kosten und sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche, ähnlich wie bei einer Rechtsschutzversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung für den Wassersport abzuschließen ist wichtig, da die allgemeine Privathaftpflicht-Versicherung diesen Bereich meist nicht abdeckt.

Eine leistungsstarke Boots-Haftpflichtversicherung ist daher elementar für jeden Bootsbesitzer bzw. Yachtbesitzer.

Weitere mögliche Bezeichnungen der Versicherung: 

  • Bootshaftpflicht
  • Yachthaftpflicht
  • Wassersporthaftpflicht
  • Motoryachthaftpflicht
  • Motorboothaftpflicht
  • Segelboothaftpflicht
  • Sportboothaftpflicht

Versicherbar sind:

Personenschäden - Sachschäden - Vermögensschäden - Mietsachschäden

  • Deckungssumme bis 15 Mio. Euro wählbar
  • Skipper-Haftpflichtversicherung
  • Mitversicherung des verantwortlichen Skippers sowie der Crew
  • Ansprüche der Crew, auch untereinander, sind versicherbar
  • Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern und Wassersportgeräten
  • Gebrauch von einem Beiboot
  • Einschluss von Ihrem nicht versicherungspflichtigen Trailer / Bootstrailer / Bootsanhänger
  • Transportschäden
  • Gewässerschäden
  • Segel-Regatten (Regatta-Risiko)
  • Ausfalldeckung möglich
  • Weltweite Deckung möglich

Umfangreicher Versicherungsschutz zu einer preiswerten Prämie. Die genauen Leistungen & Bedingungen erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Angebot.

Versicherungsbestätigung

Mit Ihrer Police und mit jeder Folgerechnung senden wir Ihnen jährlich eine Versicherungsbestätigung / Blaue Karte zu. Diese Bestätigung ist stets an Bord mitzuführen und auf Verlangen im Hafenbüro, im Verein, bei Segelregatten oder beim Vermieter von Ihrem Winterlager vorzuzeigen.

In einigen Ländern (z. B. Italien oder Kroatien) besteht Haftpflichtversicherungspflicht mit vorgeschriebenen Mindestdeckungen.

Fahrtgebiet: Italien

Haftpflichtversicherung 

Besonders bei Liegeplätzen und Fahrten im Ausland sind teilweise gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen einzuhalten. Auch sind in bestimmten Ländern Versicherungsbestätigungen über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mitzuführen. Diese sollten rechtzeitig beantragt werden. Im Sommer 2022 hat der italienische Gesetzgeber die bisher gültigen Mindestversicherungssummen angehoben, und zwar von bisher 6.070.000 Euro auf 6.450.000 Euro für Personenschäden und von bisher 1.220.000 Euro auf 1.300.000 Euro für Sachschäden. Wer nach Italien einreist oder einen Liegeplatz in italienischen Binnen- oder Küstengewässern hält, sollte daher umgehend seine Haftpflichtversicherung überprüfen und ggf. eine Erhöhung der Versicherungssummen nach der amtlichen Vorgabe bei seinem Versicherungsvermittler veranlassen.

Bitte kontaktieren Sie uns, um die Anpassung für Sie vornehmen zu können.

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Dann nutzen Sie einfach unsere Angebotsanfrage oder rufen Sie uns gerne an zu einem ersten unverbindlichen Gespräch (Tel: +49 (0)461-4 90 22 60). Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Nobby - Crew