Bergekostenversicherung
Sinkt ein Boot – etwa durch eine Grundberührung oder ein anderes versichertes Ereignis - folgt in den meisten Fällen eine behördliche Anordnung zur Beseitigung der Yacht. In der Regel ist dieser Aufforderung innerhalb eines recht eng gesteckten Zeitrahmens Folge zu leisten.
Auf Binnengewässern, Seestraßen und in küstennahen Revieren sollte die Beseitigung / die Bergung erfahrungsgemäß innerhalb von 48-72 Stunden erfolgen. Nur in sehr tiefen Gewässern, wo die Bergung der Yacht nicht möglich ist, erfolgt keine Anordnung seitens der zuständigen Behörden. Da die Wasserflächen unterschiedlichen Eigentümern (Bund, Länder, Städte, private Eigentümer, …) gehören und somit auch unterschiedlichen Zuständigkeiten unterliegen, sind die Auflagen und Vorgaben sehr verschieden. Auf jeden Fall kann das Heben einer Yacht sehr schnell empfindlich kostenintensiv für Sie als Yachteigner werden. Oft müssen spezielle Schwimmkräne von weit her angefordert werden. Um dieses Risiko zu versichern, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall eine Bergekostenversicherung abzuschließen. Eine Bergekostenversicherung ist kein Bestandteil einer Haftpflichtversicherung.
Bergekosten, auch Wrackbeseitigungskosten genannt, sind über uns je nach Rückversicherer von 500.000,00 EUR bis zu 2.000.000,00 EUR automatisch in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen.
Ihren individuellen Vorschlag einer Yacht-Kasko-Versicherung für Ihre Yacht erhalten Sie hier.
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