Bootskauf

Die Suche nach dem gewünschten Boot führt Sie bei einer neuen Yacht in der Regel direkt zum Hersteller bzw. zu der Werft oder zu einem autorisierten Händler. Oft findet der erste Kontakt über Messen / Haus-Messen statt.

Gebrauchte Boote lassen sich einfach finden (oder verkaufen) über:

  • Gebrauchtboot-Seiten (online)
  • Yachthändler (online / vor Ort)
  • Kleinanzeigen (online)
  • Auktionshäuser (online)
  • Zeitschriften wie Boots-Börse, Palstek, Skipper, Yacht, Boote, Segeln
  • Anzeigenteil in Tageszeitungen

Unser zur Verfügung gestellter Muster-Kaufvertrag gilt für den privaten Verkauf von gebrauchten Wassersportfahrzeugen. Wenn ein „Unternehmer“ (selbstständig / gewerblich tätig) ein gebrauchtes Wassersportfahrzeug an einen „Verbraucher“ (eine Privatperson) verkauft, ist der in diesem Vertrag enthaltene „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ unwirksam.


Tipps für Verkäufer

  • Der Käufer muss mindestens 16 Jahre alt sein und gegebenenfalls einen Sportbootführerschein besitzen.
  • Tragen Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers und des Verkäufers in den Kaufvertrag ein. Prüfen Sie die Richtigkeit der angegebenen Daten mittels Personalausweis oder mittels Reise-Pass des Käufers.
  • Informieren Sie den Käufer schriftlich in dem Vertrag über Mängel oder Schäden an dem Boot, wie auch über Unfallschäden (auch wenn repariert).
  • Vereinbaren Sie wenn möglich Barzahlung des Kaufpreises bei Übergabe des Bootes oder wickeln Sie den Verkauf über ein Treuhänderkonto ab. Ratenzahlungen können später zu Problemen führen. Eine Anzahlung hingegen ist üblich.
  • Händigen Sie dem Käufer alle relevanten Boots-Dokumente, wie z.B. Konformitätserklärung und Schlüssel erst aus, wenn Sie den Kaufpreis vollständig erhalten haben.
  • Der Internationale Bootsschein (IBS) muss zur Abmeldung Ihrer Registrierung an die zuständige Stelle zurückgeschickt werden.
  • Die Yachtversicherung für das Boot muss gekündigt werden. Bitte senden Sie eine Kopie des Kaufvertrages an den Versicherer.

Tipps für Käufer

  • Prüfen Sie den Zustand des Bootes möglichst genau und unternehmen Sie eine Probefahrt. Eine Checkliste für die Besichtigung an Land und für die Probefahrt finden sie hier.
  • Wessen Eigentum kaufe ich: Auch wenn die Überprüfung des Eigentums nicht immer leicht erscheint, können Sie nur auf diesem Weg sicherstellen, wer der tatsächliche Eigentümer und demnach berechtigt zum Verkauf ist: Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine Eigner-Gemeinschaft, müssen alle Miteigentümer namentlich im Kaufvertrag aufgeführt werden und diesen auch unterschreiben. Alternativ kann eine entsprechende Verkaufsbevollmächtigung vorgelegt werden.
  • Nur wenn Zubehör sowie Zusatzausstattung und Inventar im Kaufvertrag vollständig aufgeführt sind, gelten Sie als Bestandteil Ihres Kaufes.

Folgende Dokumente sollte Ihnen der Verkäufer aushändigen:

EU-Konformitätserklärung (CE)
Für Boote, die nach dem 15. Juni 1998 hergestellt worden sind, benötigen Sie eine EU Konformitätserklärung (CE). Jedes Boot erhält eine individuelle Baunummer - die sogenannte CIN (Craft Identification Number).

Mehrwertsteuer-Nachweis / Einfuhrumsatzsteuer-Nachweis
Für Boote bis Baujahr 1985 (rückwirkend) ist im Falle einer Kontrolle durch die Finanz- oder Hafenbehörde, den Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer zu belegen. Für den Nachweis der Mehrwertsteuer bei Booten gibt es leider kein EU-einheitliches Dokument. Es bleibt dabei den Zollbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, welche Dokumente als ausreichender Steuer-Nachweis anerkannt werden.

Nachweise, dass für das Boot schon einmal in einem Land der EU die Mehrwertsteuer bezahlt wurde:

  • Die Verkaufsrechnung eines Händlers mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
  • Die Bescheinigung des Herstellers / des Lieferanten / des Importeurs, aus der sich die Bezahlung der Umsatzsteuer ergibt.
  • Verzollungsunterlagen.

Um Klarheit zu schaffen, sollte im Kaufvertrag vorsorglich vereinbart werden, dass der Verkäufer für alle Schäden haftet, die dem Käufer und seinen Rechtsnachfolgern dadurch entstehen können, dass entsprechende Nachweise nicht vorhanden sind, beziehungsweise nicht beigebracht werden können.

Handbuch für das Boot / Handbuch für Schiffsführer
Enthält alle Standard-Spezifikationen zu dem Boot.


Kauf über einen Yacht-Makler

Ein Makler haftet nur für von ihm in seinem Exposé gemachte Angaben. Der Kaufvertrag kommt jedoch zwischen dem privatem Verkäufer und dem Käufer zustande. Dabei ist der vollständige Ausschluss der Gewährleistung erlaubt und marktüblich. Daher ist es auch in diesem Fall für Käufer, Verkäufer und Makler unerlässlich, sich Klarheit über die Beschaffenheit der Kaufsache zu verschaffen und entsprechend zu dokumentieren.


Kauf von einem Händler

Ein Händler unterliegt der einjährigen Gewährleistungshaftung für Sachmängel - die zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben. Eine Sache ist jedoch frei von Sachmängeln, wenn sie bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Darum ist es für beide Seiten wichtig, vorhandene Mängel in einem Übergabe-Protokoll festzuhalten. Somit werden diese benannten Mängel Teil der Beschaffenheit der Kaufsache gemäß Kaufvertrag und stellen später keine Mängel im Rechtssinne dar.


Hilfe beim Gebrauchtbootkauf

Mit diesen Informationen zum Bootskauf erhalten Sie Tipps, Anregungen und einen Muster-Kaufvertrag. Folgende Dokumente helfen Ihnen beim Kauf und Verkauf eines gebrauchten Bootes:

Um den Wert und den Zustand einer Yacht zu bewerten, kann es auch ratsam sein eine Besichtigung und Bewertung vor Ort durch einen objektiven Sachverständigen durchführen zu lassen.