Tipps & Hinweise

Sicherung von Außenbordmotoren

(Diebstahlsicherung)

Gemäß den Yacht-Kaskobedingungen sind Außenbordmotoren und Bootsanhänger stets zu sichern! Außenbordmotoren sind am Boot mit einem verbandszugelassenem (z.B. VdS, SSF, FG, SCM) Schloss gegen Diebstahl zu sichern. Einfache Verschraubungen oder Verschweißungen stellen keine Diebstahlsicherung gemäß den Bedingungen dar. Ebenso wenig elektronische Diebstahlsicherungen wie zunehmend herstellerseitig integriert. Sprechen Sie gerne Ihren Bootsmotorenhändler an um eine für Ihren Motor oder Bootsanhänger geeignete Diebstahlsicherung zu finden.

Hier eine Auswahl an Herstellern:

Fahrtgebiet: Italien

Haftpflichtversicherung 

Besonders bei Liegeplätzen und Fahrten im Ausland sind teilweise gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen einzuhalten. Auch sind in bestimmten Ländern Versicherungsbestätigungen über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mitzuführen. Diese sollten rechtzeitig beantragt werden. Im Sommer 2022 hat der italienische Gesetzgeber die bisher gültigen Mindestversicherungssummen angehoben, und zwar von bisher 6.070.000 Euro auf 6.450.000 Euro für Personenschäden und von bisher 1.220.000 Euro auf 1.300.000 Euro für Sachschäden. Wer nach Italien einreist oder einen Liegeplatz in italienischen Binnen- oder Küstengewässern hält, sollte daher umgehend seine Haftpflichtversicherung überprüfen und ggf. eine Erhöhung der Versicherungssummen nach der amtlichen Vorgabe bei seinem Versicherungsvermittler veranlassen.

Bitte kontaktieren Sie uns, um die Anpassung für Sie vornehmen zu können.

Fahrtgebiet: Dänemark

Neue Haftpflichtversicherung für bestimmte Motorboote in Dänemark

Dänemark hat kürzlich neue Anforderungen an die Haftpflichtversicherung eingeführt für alle Wasserfahrzeuge, für die dänische Vorschriften eine Betriebsbescheinigung (Jetski / Wassermotorräder und Speedboote) vorschreiben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Versicherungsbestätigung

Mit Ihrer Police und mit jeder Folge-Rechnung senden wir Ihnen jährlich eine mehrsprachige Versicherungsbestätigung zu. Diese Bestätigung ist stets an Bord mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. In Portugal und im Mittelmeerraum kommen Sie in viele Häfen ohne dieses entsprechende Dokument überhaupt nicht hinein.