Tipps & Hinweise
Sicherung von Außenbordmotoren
(Diebstahlsicherung)
Gemäß den Yacht-Kaskobedingungen sind Außenbordmotoren und Bootsanhänger stets zu sichern! Außenbordmotoren sind am Boot mit einem verbandszugelassenem (z.B. VdS, SSF, FG, SCM) Schloss gegen Diebstahl zu sichern. Einfache Verschraubungen oder Verschweißungen stellen keine Diebstahlsicherung gemäß den Bedingungen dar. Ebenso wenig elektronische Diebstahlsicherungen wie zunehmend herstellerseitig integriert. Sprechen Sie gerne Ihren Bootsmotorenhändler an um eine für Ihren Motor oder Bootsanhänger geeignete Diebstahlsicherung zu finden.
Hier eine Auswahl an Herstellern:
- www.abus.com/Sicherheit-Unterwegs/Bootsicherheit/Aussenbordmotor-Schloesser
- www.stazo.nl/en/stazo-security/
- www.novative.nl/index/de/home
- www.doublelock.de/aussenborderschloss.html
Fahrtgebiet: Italien
(Gesetzliche Mindestdeckung in der Haftpflicht)
Gemäß Dekret des italienischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 09.06.2017 wurden ab 11. Juni 2017 die in Artikel 128 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 209 vom 7. September 2005 geregelten Mindestversicherungssummen in folgender Weise erhöht:
- für Personenschäden 6.070.000,- € und
- für Sachschäden 1.220.000,- €
Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer mit italienischem Fahrtgebiet evtl. eine Anpassung der Deckungssummen benötigen. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Anpassung für Sie vornehmen zu können.
Im Gegensatz zu Deutschland muss jeder Bootseigner beim Befahren der italienischen Binnen- und Küstengewässer eine Bootshaftpflichtversicherung nachweisen. Vorgeschrieben ist die Versicherung für alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren.
Fahrtgebiet: Dänemark
Neue Haftpflichtversicherung für bestimmte Motorboote in Dänemark
Dänemark hat kürzlich neue Anforderungen an die Haftpflichtversicherung eingeführt für alle Wasserfahrzeuge, für die dänische Vorschriften eine Betriebsbescheinigung (Jetski / Wassermotorräder und Speedboote) vorschreiben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Versicherungsbestätigung
Mit Ihrer Police und mit jeder Folge-Rechnung senden wir Ihnen jährlich eine mehrsprachige Versicherungsbestätigung zu. Diese Bestätigung ist stets an Bord mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. In Portugal und im Mittelmeerraum kommen Sie in viele Häfen ohne dieses entsprechende Dokument überhaupt nicht hinein.