Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Informieren Sie uns umgehend (innerhalb von 2-3 Tagen) - telefonisch, per E-Mail, per Fax, per Post - über Ursache, Art und Höhe des Schadens und geben Sie uns an, wie wir Sie erreichen können, um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

Schadenhotline: +49 (0)461 4902260

E-Mail: schaden@nobby.eu

Bitte senden Sie uns die Kasko-Schadenanzeige oder Haftpflicht-Schadenanzeige bzw. die entsprechenden Schadenmeldungen sorgfältig ausgefüllt zurück, bitte fügen Sie nach Möglichkeit Fotos vom Schaden sowie einen Kostenvoranschlag über die notwendigen Reparaturkosten und bei Einbruch-Diebstahl-Vandalismus-Feuer eine Kopie der Anzeige bei der Polizei bei. Wesentliche Tatsachen, auch die nicht besonders erfragt sind, wollen Sie bitte aufführen (z.B. Trunkenheit, Entzug der Fahrerlaubnis, Tatverdacht, erhöhte oder unberechtigte Forderungen, etc.).

Rettungsring

Kasko-Schadenfall

  • Halten Sie den Schaden durch entsprechende Sofortmaßnahmen so gering wie möglich.
  • Ergreifen Sie alle notwendigen Maßnahmen zur Schadenminderung und halten Sie den Schaden so gering wie möglich.
  • Machen Sie aussagekräftige Fotos von der Beschädigung / von dem Schaden.
  • Gibt es Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben? Lassen Sie sich zur Sicherheit die Namen und die Anschrift geben.
  • Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Reichen Sie uns eine detaillierte Schadenschilderung ein.
  • Bei Schäden durch Feuer, Explosion, Einbruch-Diebstahl, Diebstahl und Vandalismus ist sofort bei der Polizei Antrag auf Strafverfolgung zu stellen / Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Reichen Sie uns einen Kostenvoranschlag über die notwendige Reparatur / Wertnachweise zur Ermittlung der Schadenhöhe ein.
  • Vor Beginn der Reparatur muss dem Versicherer die Möglichkeit zur Besichtigung gegeben werden.
  • Bei Bergung aus Seenot und Hilfeleistung handeln Sie mit dem Berger keine festen Kosten aus. International üblich ist der offene Vertrag „no cure – no pay“ (kein Erfolg - keine Bezahlung). Die weiteren Verhandlungen überlassen Sie Ihrem Versicherer. Geben Sie nach Möglichkeit keine Auskunft zum Wert Ihrer Yacht, sondern händigen Sie dem Berger nur unsere Telefonnummer und die Policen-Nummer und Kundennummer (nicht aber die Police selbst oder die Kopie der Police) aus. Einen fairen Umgang mit Schlepphilfe oder Bergekosten pflegen in deutschen Gewässern die DGzRS oder auch der DLRG. Fischer helfen Ihnen auch im Ausland gern für einen geringen Betrag mit Schlepphilfe von einer Sandbank. Häufig sind hingegen private Bergungsfirmen sehr teuer, da sich ihre Rechnungen nicht am tatsächlichen Aufwand, sondern am Schiffswert orientieren. Sofern möglich, legen Sie Wert darauf, von Schlepphilfe (Towing assistance) und nicht von Bergung (Salvage) zu sprechen.
  • Schäden, die in Gewahrsam eines Dritten (Spedition, Winterlagerbetreiber oder ähnliche) oder durch Dritte (Kollisionen) entstanden sind, sind mit diesem gemeinsam zu protokollieren. Bitte geben Sie in dem gemeinsamen Protokoll alles zur Ursache, zum Hergang, zum Umfang und zur Höhe des Schadens bekannt.
  • Kollisionsschäden und Strandungsfälle sollten darüber hinaus noch im nächsten Hafen der Wasserschutzpolizei bzw. Hafenmeisterei mit Logbuchauszug bekannt gegeben werden.
  • Sofern Dritte für den Schaden verantwortlich sind, halten Sie diese bitte schriftlich haftbar.
  • Wenn der Versicherer den Schaden vom Sachverständigen begutachten lässt, nehmen Sie gerne an der Besichtigung teil und versuchen Sie bei dieser Gelegenheit, mit der Reparaturwerkstatt/ die Werft und/oder mit dem Sachverständigen die Höhe des Schadens abzugrenzen und in allen Punkten Einigkeit zu erzielen.

Haftpflicht-Schadenfall

  • Lassen Sie sich von dem Geschädigten Namen und Anschrift sowie eine Telefonnummer geben. Bootsnachbarn oder der Hafenmeister können Ihnen dabei weiterhelfen.
  • Dies gilt auch für mögliche Zeugen. Ob die Schuldfrage geklärt scheint oder nicht - lassen Sie sich zur Sicherheit die Namen und Anschriften geben.
  • Machen Sie dem Unfallgegner gegenüber bitte keine Angaben zum Wert Ihrer Yacht.
  • Schadenfotos und/oder Beweissicherungsfotos beugen späteren Missverständnissen vor. Daher sollten Sie umgehend nach dem Schadenereignis detaillierte Aufnahmen machen.
  • Bei Haftpflichtschäden dürfen Sie den Entscheidungen des Versicherers nicht vorgreifen und eine Verpflichtung zum Schadenersatz anerkennen – geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab; schließen Sie mit dem Anspruchsteller ohne Genehmigung des Versicherers keinen Vergleich, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.