Nobby Yachtversicherungsvermittler
 
Die Yacht-Kasko-Versicherung...

... deckt sämtliche Schäden an Ihrem Boot ab.
 
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Allgefahrendeckung
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Feste Taxe (lt. § 76 VVG)

Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.

Bitte beachten Sie auch die genauen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem kostenlosen Angebot.

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Schadenfreiheitsrabatt bis 40 %.
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Rabattretter nach 5 schadenfreien Jahren möglich.
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Keine Selbstbeteiligung bei Totalverlust, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt sowie persönliche Effekten.
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Halbe Selbstbeteiligung nach 5 schadenfreien Jahren möglich.
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Beiboote sind gegen alle eingeschlossenen Risiken mitversichert.
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Aufwendungen (Kosten) für das Heben, Entfernen, Bergen, Entsorgen oder Vernichten des Wracks einschl. Zubehör und evtl. an Bord befindlicher Ausrüstung und Ladung sind bis zu 2.500.000,00 € mitversichert.

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Mitversicherung des Regattarisikos möglich.
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Mitversicherung von Land- und Fährtransporten, ausgenommen sind Sonder- und Schwertransporte.
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Mitversicherung des Winterlagerrisikos.
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Mitversicherung der vorübergehend von Bord genommenen Teile.
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Mitversicherung des Trailers möglich.
 
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