Nobby Yachtversicherungsvermittler
 
Die Boots-Insassenunfall-Versicherung

Gerade im Wassersport können jederzeit Unfälle passieren. Die Insassenunfall-Versicherung zahlt schnell und prüft nicht erst, welche der Unfallbeteiligten eine Haftung trifft. Sie zahlt gerade dann, wenn verletzte Insassen oder Hinterbliebene keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beanspruchen können. Abgesichert sind hier Todesfall und Invalidität.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die berechtigte Insassen (nicht aber beruflich mit der Führung, Wartung und Pflege befasster Personen) vom Betreten bis zum Verlassen des Bootes erleiden. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.
 
Außerhalb des Bootes besteht Versicherungsschutz an Land:
-
Beim Losmachen und Festmachen des Bootes.
-
In den Hafengebieten bei der Erledigung von Formalitäten, die mit dem Betrieb des Bootes in unmittelbarem Zusammenhang stehen (z.B. Zollformalitäten). In diesem Fall sind die direkten Wege ab dem Boot bis zum Boot eingeschlossen.
 
Zum Impressum Zum Kontaktformular Zum Impressum Zum Kontaktformular