Gerade im Wassersport können jederzeit Unfälle passieren.
Die Insassenunfall-Versicherung zahlt schnell und prüft
nicht erst, welche der Unfallbeteiligten eine Haftung trifft.
Sie zahlt gerade dann, wenn verletzte Insassen oder Hinterbliebene
keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beanspruchen können.
Abgesichert sind hier Todesfall und Invalidität.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die berechtigte
Insassen (nicht aber beruflich mit der Führung, Wartung
und Pflege befasster Personen) vom Betreten bis zum Verlassen
des Bootes erleiden. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind
mitversichert.
Außerhalb des Bootes besteht Versicherungsschutz
an Land:
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Beim Losmachen und Festmachen des Bootes.
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In den Hafengebieten bei der Erledigung von Formalitäten, die mit dem Betrieb des Bootes in unmittelbarem Zusammenhang stehen (z.B. Zollformalitäten). In diesem Fall sind die direkten Wege ab dem Boot bis zum Boot eingeschlossen.