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Pauschale Deckungssummen für Personen- und / oder Sachschäden bis 15 Mio. Euro möglich. |
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Mitversicherung von Vermögensschäden
und Mietsachschäden bis zu jeweils 200.000 € möglich. |
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Mitversichert ist die gesetzliche
Haftpflicht aus |
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Ziehen von Wasserskiläufern,
Schirmdrachenfliegern, Para-Sailern,
Wassersportgeräten
Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes |
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Mitversicherung der persönlichen
gesetzlichen Haftpflicht von |
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Schiffer / Skipper (Kapitän)
Mitgliedern der Schiffsmannschaft und anderen mit der Bedienung berechtigten
Personen für gegen sie erhobene Ansprüche aus Anlass dieser Verrichtungen |
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Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden in Folge von Veränderungen eines Gewässers. |
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Urlaubsdeckung: Bei Chartern oder Leihen eines Bootes besteht beitragsfrei bis zu 6 Wochen pro Jahr Versicherungsschutz. (Skipper-Haftpflicht). |
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten nicht versicherungspflichtigem Bootsanhängers (Trailer-Haftpflicht). |